Geht es um Preise, geht die Edeka gegen Lieferanten zuweilen ziemlich rabiat vor, indem sie sie nicht nur auslistet, sondern mit produktähnlichen Eigenmarken kontert. (Fotomontage: Adobe Stock/Edeka)
Geht es um Preise, geht die Edeka gegen Lieferanten zuweilen ziemlich rabiat vor, indem sie sie nicht nur auslistet, sondern mit produktähnlichen Eigenmarken kontert. (Fotomontage: Adobe Stock/Edeka)

Eckes obsiegt gegen Edeka

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Handelskonzern Edeka und sein Tochterunternehmen Albi seine Fruchtsäfte in der Granini-ähnlichen Flaschenform nicht veräußern darf. 

Auf Anfrage der GETRÄNKE ZEITUNG beim Hamburger Landgericht heißt es, dass "nach dem heute verkündeten Urteil die einstweilige Verfügung vom 18. November 2021 bestehen" bleibe. 

Damit sei den Antragsgegnerinnen der Vertrieb von Säften in der angegriffenen Flaschenform untersagt worden. Auch unter Berücksichtigung des mit dem Widerspruch der Antragsgegnerinnen vorgebrachten Aspekte gehe die zuständige Kammer des Landgerichts von einem Unterlassungsanspruch der Antragstellerinnen aus, weil die von Albi verwendete Flasche eine „nachschaffende Nachahmung der Granini-Flasche“ darstelle. Sie übernehme prägende Gestaltungsmerkmale, die die wettbewerbliche Eigenart des Originalprodukts ausmachten. Wegen dieser Nachahmung stehe dem Mitbewerber Leistungsschutz zu, weil die Gefahr einer Herkunftstäuschung  bestehe: Trotz der Kennzeichnung der Flaschen mit dem Zeichen „Albi“ gehe der Verkehr wegen der Nachahmung von einer Verbindung der Parteien aus.

Daneben gehe die Kammer auch von einem markenrechtlichen Unterlassungsanspruch aus.

Gegen das Urteil könne laut Landgericht Hamburg Berufung eingelegt werden, über die dann das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden hätte.

Auslistung von Granini bei Edeka

Dem Rechtsstreit vorausgegangen ist eine Auslistung von Graninis Fruchtsäften bei der Edeka im September vergangenen Jahres. Zuvor hatte der Niederolmer Getränkehersteller eine Preiserhöhung aufgrund verteuerter Rohstoffe und höherer Kosten für nachhaltigere Verpackungen vorgenommen, wie es hieß. Die Antwort seitens der Edeka ließ nicht lange auf sich warten: Prompt bot die Unternehmenstochter Albi die Säfte in einer Verpackung an, die jener der Granini-Säfte stark ähnelte. Sie kamen in einer bauchigen 1-Liter-PET-Flasche daher mit einem Etikett am Flaschenhals und einen farbigen Verschluss. Gegen diesen „Trick“ klagte Eckes-Granini anschließend.

Das Landgericht Hamburg wies nun den Widerspruch der Edeka und der Unternehmenstochter Albi gegen eine im November 2021 erlassene einstweilige Verfügung zurück. //pip

GZ 08/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Mineral- und Tafelwasserverordnung

Der Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Neufassung der Mineral- und Tafelwasserverordnung könnte zu Verwerfungen im gesamten Mineralwassermarkt führen. Verbände fordern daher dringend Nachbesserungen.

Aktuelles Interview: Jürgen Reichle, VDM

Jürgen Reichle, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Mineralbrunnen, sieht beim vorgelegten Entwurf für die Mineral- und Tafelwasserverodnung Verbesserungsbedarf in mehreren Punkten. Der nächste Schritt sei eine intensive Dialogphase mit Bund und Ländern.

Gastkommentar: Thomas Fischer, DUH

Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe, hält die in der PPWR festgelegt Mehrwegquote von vorerst 10 Prozent für deutlich zu niedrig angesetzt. Ein erhoffter Rückenwind für Mehrweg werde so ausbleiben sagt er und fordert deshalb nationale Maßnahmen zum Mehrwegschutz.