Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Handelskonzern Edeka und sein Tochterunternehmen Albi seine Fruchtsäfte in der Granini-ähnlichen Flaschenform nicht veräußern darf.
Auf Anfrage der GETRÄNKE ZEITUNG beim Hamburger Landgericht heißt es, dass "nach dem heute verkündeten Urteil die einstweilige Verfügung vom 18. November 2021 bestehen" bleibe.
Damit sei den Antragsgegnerinnen der Vertrieb von Säften in der angegriffenen Flaschenform untersagt worden. Auch unter Berücksichtigung des mit dem Widerspruch der Antragsgegnerinnen vorgebrachten Aspekte gehe die zuständige Kammer des Landgerichts von einem Unterlassungsanspruch der Antragstellerinnen aus, weil die von Albi verwendete Flasche eine „nachschaffende Nachahmung der Granini-Flasche“ darstelle. Sie übernehme prägende Gestaltungsmerkmale, die die wettbewerbliche Eigenart des Originalprodukts ausmachten. Wegen dieser Nachahmung stehe dem Mitbewerber Leistungsschutz zu, weil die Gefahr einer Herkunftstäuschung bestehe: Trotz der Kennzeichnung der Flaschen mit dem Zeichen „Albi“ gehe der Verkehr wegen der Nachahmung von einer Verbindung der Parteien aus.
Daneben gehe die Kammer auch von einem markenrechtlichen Unterlassungsanspruch aus.
Gegen das Urteil könne laut Landgericht Hamburg Berufung eingelegt werden, über die dann das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden hätte.
Dem Rechtsstreit vorausgegangen ist eine Auslistung von Graninis Fruchtsäften bei der Edeka im September vergangenen Jahres. Zuvor hatte der Niederolmer Getränkehersteller eine Preiserhöhung aufgrund verteuerter Rohstoffe und höherer Kosten für nachhaltigere Verpackungen vorgenommen, wie es hieß. Die Antwort seitens der Edeka ließ nicht lange auf sich warten: Prompt bot die Unternehmenstochter Albi die Säfte in einer Verpackung an, die jener der Granini-Säfte stark ähnelte. Sie kamen in einer bauchigen 1-Liter-PET-Flasche daher mit einem Etikett am Flaschenhals und einen farbigen Verschluss. Gegen diesen „Trick“ klagte Eckes-Granini anschließend.
Das Landgericht Hamburg wies nun den Widerspruch der Edeka und der Unternehmenstochter Albi gegen eine im November 2021 erlassene einstweilige Verfügung zurück. //pip