Das Bundeskartellamt gibt grünes Licht für Aldi Nords Erwerb des Altmühltalers Mineralbrunnens. (Foto: Pixabay)
Das Bundeskartellamt gibt grünes Licht für Aldi Nords Erwerb des Altmühltalers Mineralbrunnens. (Foto: Pixabay)

Bundeskartellamt nickt Aldi Nords Brunnenkauf ab

Wie das Bundeskartellamt bekannt gibt, ist Aldi Nords Kauf des Altmühltalers Mineralbrunnens freigegeben. Eine Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder anderer Händler erkenne die Wettbewerbsbehörde dabei nicht.

Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angaben den Erwerb der Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH, der MSGB GmbH sowie der Vitaqua GmbH durch die Aldi Vertical Value Management II GmbH freigegeben. Altmühltaler und Vitaqua produzieren und vertreiben Mineralwasser und alkoholfreie Getränke sowie Verpackungsmaterial an den Standorten Treuchtlingen 2 und Breuna. Sie gehören in Deutschland zu den größten Herstellern von Handelsmarken im Bereich Mineralwassergetränke. Der Vollzug des Kaufs soll Anfang des nächsten Jahres stattfinden (GETRÄNKE ZEITUNG berichtete).

Eine Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder anderer Händler sehe der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt dabei nicht. Altmühltaler sei in seinem Segment zwar ein bedeutender Hersteller von Handelsmarken, dennoch habe das Kartellamt im Ergebnis feststellen können, dass es auch nach den Übernahmen ausreichende Alternativen im Markt geben werde. Das gelte sowohl für andere Mineralwasserhersteller, die auf andere Handelsunternehmen ausweichen können, als auch für die anderen Händler, die auf andere Hersteller als Bezugsquellen für ihre Handelsmarken zurückgreifen können, argumentiert Mundt.

Weiterhin sehe das Bundeskartellamt Aldi Süd und Aldi Nord wettbewerblich als einen sogenannten faktischen Gleichordnungskonzern und als eine wirtschaftliche Einheit an. Weder Aldi Nord noch Aldi Süd seien bislang in der Produktion von Mineralwassergetränken tätig, weshalb es durch die Übernahme auf diesem Markt zu keiner Addition von Marktanteilen käme.

Das Bundeskartellamt kündigt an, die wettbewerblichen Auswirkungen der sogenannten vertikalen Integration von Herstellern im Lebensmitteleinzelhandel weiter im Blick behalten. //cc

GZ 07/23

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