AGB's Anzeigenaufträge
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Anzeigenaufträge, Advertorials und andere (auch Online-) Werbemittel der Meininger Verlag GmbH, Maximilianstraße 7-15, 67433 Neustadt/Weinstraße (im Folgenden als "Verlag" bezeichnet) gegenüber Kunden (im Folgenden als "Kunde" bezeichnet).
Etwaige entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag stimmt ihrer Einbeziehung ausdrücklich zu.
2. Vertragsschluss
Ein „Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser AGB ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder Advertorials oder anderer (auch Online-) Werbemittel (z.B. Beilagen) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder auf einer Website zum Zwecke der Verbreitung.
Ein Anzeigenauftrag kommt, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, durch Abdruck der Anzeige oder durch die schriftliche Bestätigung des Verlags zustande. Mit Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der jeweilige Kunde die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweils gültigen Preisliste sowie die für das jeweilige Jahr der Erscheinung gültigen Mediadaten an.
Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen, wobei die Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Das gilt sinngemäß auch für den Abschluss durch einen Konzern („Konzernabschlüsse“). Ist im Rahmen eines solchen Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so muss das Erscheinungsdatum der letzten Anzeige innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten Anzeige liegen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
Sofern der Anzeigenauftrag durch eine Agentur erfolgt, kommt der jeweilige Vertrag, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, mit der Agentur zustande.
Änderungen und Ergänzungen zu einem Anzeigenauftrag sowie Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
3. Anzeigenplatzierung
Der Verlag ist berechtigt, die Platzierung der Anzeigen bzw. Onlinewerbemittel nach eigenem Ermessen vorzunehmen. Feste Platzierungen und Sonderwerbeformen sind individuell buchbar. Der Kunde hat - vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung - im Übrigen keinen Anspruch auf eine Platzierung der Werbefläche an einer bestimmten Position der jeweiligen Werbefläche sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Werbefläche. Eine Umplatzierung der Werbefläche innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung der Werbefläche ausgeübt wird. Die buchbaren Werbeformen und Platzierungen im Onlinebereich beinhalten keine Garantie auf eine Darstellung im unmittelbar sichtbaren Bereich (first screen). Auf Wunsch erhält der Kunde nach Durchführung einer Onlinekampagne Auskunft über die erzielten Standardwerte.
Anzeigen und andere Werbeformen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.
4. Advertorials
Advertorials sind fremdproduzierte Inhalte, die sich in Form und Aufmachung von den redaktionellen Teilen des jeweiligen Magazins unterscheiden müssen. Sie enthalten Texte und Werbung Dritter. Sie sind grundsätzlich mit einem eigenen Impressum zu versehen. Das Advertorial kann durch den Verlag mit der Wortanzeige oder einer gleichlautenden Alternative gekennzeichnet werden. Advertorials werden in der Regel vom Verlag in Absprache mit dem Kunden produziert und veröffentlicht. Dem Verlag ist ein Advertorial mindestens zehn Werktage vor Druckunterlagenschluss zur Prüfung und Billigung vorzulegen. Der Kunde besitzt das einmalige Recht, Korrekturen zu verlangen. Jede weitere Korrekturschleife ist zusätzlich zu vergüten. Eine Abnahme kann nur aus technischen Gründen verweigert werden.
Der Kunde ist verpflichtet, das erforderliche Bildmaterial sowie sonstige gegebenenfalls individuell vereinbarte Informationen rechtzeitig zu liefern. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die hierfür erforderlichen Rechte zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten verletzen und es hierdurch zu Verzögerungen kommen, ist der Kunde hierfür verantwortlich. Sollte ein Advertorial nicht veröffentlicht werden, weil der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist der Verlag berechtigt, gleichwohl die volle vereinbarte Bruttovergütung zu verlangen.
5. Druckunterlagen
Der Kunde ist für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder Druckvorlagen anderer Werbemittel bis zum Druckunterlagenschluss verantwortlich. Im Falle digitaler Druckunterlagen ist der Kunde verpflichtet, vertragsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor dem jeweiligen Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für von dem jeweiligen Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Kunde zu tragen.
Die Verpflichtung zur Speicherung von Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige.
Eine Haftung für Farbtreue und farbliche richtige Wiedergabe wird nur dann vom Verlag übernommen, wenn der Kunde zur Farbabstimmung rechtzeitig einen farb- und größenverbindlichen Proof übermittelt hat.
6. Mängel
Der Kunde hat, sofern die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung entspricht, Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige. Macht der Kunde von seinem Recht auf Minderung Gebrauch, richtet sich deren Höhe nach dem Grad der Mangelhaftigkeit der Anzeige. Alternativ kann der Kunde die Veröffentlichung einer Ersatzanzeige in dem Ausmaß verlangen, in dem der Zweck der Anzeige durch den Mangel beeinträchtigt wurde. Geringe Tonwert-/Farbabweichungen sind im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens begründet und stellen keinen Mangel dar.
Der Kunde hat offensichtliche Mängel einer Anzeige innerhalb von einer Woche, berechnet ab dem Tag der Veröffentlichung, schriftlich gegenüber dem Verlag zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von sechs Monaten, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Anzeige, schriftlich zu rügen.
Der Verlag besitzt das Recht, die Veröffentlichung einer Ersatzanzeige zu verweigern, wenn ihm dies nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung des Inhaltes des Anzeigenauftrages nicht zumutbar ist, insbesondere, wenn Kosten in unverhältnismäßiger Höhe entstehen. Macht der Verlag von diesem Recht Gebrauch, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht nur unwesentliche Mängel bestehen. Aus einer Auflagenminderung kann ein Anspruch auf Preisminderung nur dann geltend gemacht werden, sofern die Auflagenminderung bei einer zugesicherten Auflage mindestens 20 % beträgt.
7. Haftung des Verlages
Der Verlag haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den zu erwartenden Schaden bis zur Höhe des für die Anzeige vereinbarten Entgeltes beschränkt.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verlag, sofern nicht ein Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt nur, sofern nicht Kardinalpflichten des Anzeigenauftrages verletzt werden. Die Haftung des Verlages ist in jedem Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt, begrenzt durch das für die Anzeige zu zahlende Entgelt.
8. Belegexemplar
Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert.
9. Preise, Rechnungen
Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Fest- oder Sonderpreise und im Übrigen die veröffentlichte Preisliste . Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Für vom Verlag bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige/des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder den getroffenen individuellen Absprachen. Sollte der Kunde das einem Rabatt zugrunde liegende Anzeigenvolumen nicht vollständig innerhalb des vereinbarten Zeitraums umgesetzt haben, besitzt der Verlag das Recht zur Rabattnachbelastung. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten des Verlages zu halten. Rabattgutschriften und Rabattnachbelastungen erfolgen grundsätzlich erst zum Ende des Insertionsjahres.
Rechnungen des Verlages sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechnet.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verlag berechtigt, das Erscheinen einer oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
10. Ablehnung von Aufträgen
Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge abzulehnen, wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist
- Anzeigen die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen beinhalten, können aus diesen Gründen vom Verlag abgelehnt werden. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
11. Stornierung von Aufträgen
Grundsätzlich ist eine Stornierung von Aufträgen möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per Email beim Verlag eingehen. Bei einer Stornierung bis spätestens 5 Werktage (bei Homepage- und Festplatzierungen 10 Tage) vor Anzeigenschluss entstehen dem Werbekunden keine Kosten. Abweichend hiervon ist eine Stornierung von Sonderwerbeformen (u.a. gebuchte Titelseiten, Events, Verkostungen) und Advertorials nur bis zu zwei Wochen nach Auftragserteilung möglich. Erfolgt eine Stornierung nach den in Satz 1 geregelten Fristen beträgt die pauschale Aufwandsentschädigung 100% des stornierten Bruttoauftragsvolumens.
12. Rechte
Der Kunde räumt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Druckvorlagen erforderlichen Nutzung-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte ein. Darin eingeschlossen ist insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie die Rechte zur Bearbeitung und Umgestaltung in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang.
Der Kunde garantiert dem Verlag, dass er alle zur Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Verlag ist nicht zur Prüfung etwaiger Beeinträchtigungen von Rechten Dritter verpflichtet. Der Kunde ist allein für den Inhalt und die Gestaltung der Anzeige verantwortlich. Der Kunde stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeige gegen den Verlag geltend machen.
13. Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt hat der Verlag das Recht, die Veröffentlichung einer Anzeige so lange hinauszuzögern, bis das Ereignis endet. Unter den Begriff höhere Gewalt sind alle Umstände zu verstehen, die der Verlag nicht zu vertreten hat und die die Veröffentlichung unmöglich oder unzumutbar machen, insbesondere Streik, rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Terrorakte, Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien, allgemeine Rohstoff- oder Energieverknappung.
14. Datenschutz:
Der Verlag erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
15. Schlussbestimmungen
Dieses Vertragsverhältnis sowie diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Bei Nicht-Kaufleuten bestimmt sich der Gerichtsstand nach deren Wohnsitz.
An Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen wird nicht teilgenommen.
Änderungen Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Bestimmung treffen, die den AGB im Ganzen sowie den vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die AGB eine Lücke aufweisen sollten.