AGB's Anzeigenaufträge

 

8. Belegexemplar

Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert.

9. Preise, Rechnungen

Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Fest- oder Sonderpreise und im Übrigen die veröffentlichte Preisliste . Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Für vom Verlag bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige/des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder den getroffenen individuellen Absprachen. Sollte der Kunde das einem Rabatt zugrunde liegende Anzeigenvolumen nicht vollständig innerhalb des vereinbarten Zeitraums umgesetzt haben, besitzt der Verlag das Recht zur Rabattnachbelastung. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten des Verlages zu halten. Rabattgutschriften und Rabattnachbelastungen erfolgen grundsätzlich erst zum Ende des Insertionsjahres.

Rechnungen des Verlages sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechnet.

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verlag berechtigt, das Erscheinen einer oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

10. Ablehnung von Aufträgen

Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge abzulehnen, wenn

- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder

-  deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder

-  deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist

-  Anzeigen die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen beinhalten, können aus diesen Gründen vom Verlag abgelehnt werden. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

11. Stornierung von Aufträgen

Grundsätzlich ist eine Stornierung von Aufträgen möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per Email beim Verlag eingehen. Bei einer Stornierung bis spätestens 5 Werktage (bei Homepage- und Festplatzierungen 10 Tage) vor Anzeigenschluss entstehen dem Werbekunden keine Kosten. Abweichend hiervon ist eine Stornierung von Sonderwerbeformen (u.a. gebuchte Titelseiten, Events, Verkostungen) und Advertorials nur bis zu zwei Wochen nach Auftragserteilung möglich. Erfolgt eine Stornierung nach den in Satz 1 geregelten Fristen beträgt die pauschale Aufwandsentschädigung 100% des stornierten Bruttoauftragsvolumens.

12. Rechte

Der Kunde räumt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Druckvorlagen erforderlichen Nutzung-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte ein. Darin eingeschlossen ist insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie die Rechte zur Bearbeitung und Umgestaltung in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang.

Der Kunde garantiert dem Verlag, dass er alle zur Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Verlag ist nicht zur Prüfung etwaiger Beeinträchtigungen von Rechten Dritter verpflichtet. Der Kunde ist allein für den Inhalt und die Gestaltung der Anzeige verantwortlich. Der Kunde stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeige gegen den Verlag geltend machen.

13. Höhere Gewalt

Im Falle von höherer Gewalt hat der Verlag das Recht, die Veröffentlichung einer Anzeige so lange hinauszuzögern, bis das Ereignis endet. Unter den Begriff höhere Gewalt sind alle Umstände zu verstehen, die der Verlag nicht zu vertreten hat und die die Veröffentlichung unmöglich oder unzumutbar machen, insbesondere Streik, rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Terrorakte, Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien, allgemeine Rohstoff- oder Energieverknappung.

14. Datenschutz:

Der Verlag erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

15. Schlussbestimmungen

Dieses Vertragsverhältnis sowie diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Bei Nicht-Kaufleuten bestimmt sich der Gerichtsstand nach deren Wohnsitz.

An Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen wird nicht teilgenommen.

Änderungen Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Bestimmung treffen, die den AGB im Ganzen sowie den vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die AGB eine Lücke aufweisen sollten.